Beschreibung
1-wöchiger Lehrgang für Luftaufsichtspersonal gem. NFL I-170/01 (Theorie und Praxis)
Termin: 10.03.-14.03.2025 Flughafen Hahn
Der behördlich genehmigte Lehrgang entspricht den Maßgaben der Grundsätze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Einrichtung und Ausstattung von Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen vom 10. August 2000 (veröffentlicht in NfL I-170/01).
Die Konzentration des Lehrgangs auf eine Woche bedingt, dass sich die Teilnehmer vor Kursbeginn mit den wesentlichen Inhalten vertraut machen. Dazu werden wenige Tage vor Lehrgangsbeginn die entsprechenden Unterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt. Außerdem gilt eine strikte Einhaltung der Kurseingangsvoraussetzung nach Ziffer 6.1 der genannten Grundsätze: Danach sollen die Sachbearbeiter und Beauftragten für Luftaufsicht grundsätzlich Inhaber eines Luftfahrerscheines sein oder eine andere gleichwertige Qualifikation aufweisen.
Teilnehmer, die über keinen Luftfahrerschein verfügen, melden sich bitte vor Anmeldung bei uns unter : daniel.hinkel@idrf.de
Mindestteilnehmerzahl: 6 / Maximal 15
03_2025 Ausschreibung-Lehrgang-für-Luftaufsichtspersonal-Hahn