I. Allgemeines
1.1 Allen Leistungen der IDRF e.V. liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde.
1.2 Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn die IDRF e.V. sich schriftlich oder ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen von ihnen einverstanden erklärt hat.
1.3 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
II. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Eigentumsvorbehalt
2.1 Soweit es sich um Überlassungsvergütung handelt, richtet sich die Höhe der Überlassungsvergütung nach dem Einsatzumfang. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zu zahlen.
2.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die IDRF e.V. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt der Zinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Das Recht, den Nachweis eines höheren, vom Kunden verursachten und von diesem zu ersetzenden Schadens zu erbringen bleibt vorbehalten. Weist demgegenüber der Kunde nach, dass als Folgen des Verzugs gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist, so ist der Kunde nur zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.
2.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der IDRF e.V. anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
2.4 Die IDRF e.V. behält sich das Eigentum an Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung. Das gilt auch für eventuell mit übertragene Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.
2.5 Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutpflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die IDRF e.V. nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die IDRF e.V. teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
2.6 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die IDRF e.V. im Zusammenhang mit einer Softwareüberlassung erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung des Programmpakets. Sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.
III. Schweigepflicht und Datenschutz
3.1 Die IDRF e.V. ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftige Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.
3.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich seinerseits, alle ihm im Zusammenhang mit dem Angebot wie auch der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist eine Weitergabe oder sonstige Verwendung der Inhalte der von der IDRF e.V. erstellten Angebote nicht zulässig.
3.3 Die IDRF e.V. verpflichtet sich, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck als zur Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse und zu internen Zwecken verwendet. Insbesondere erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine Weitergabe der Daten an Dritte.
IV. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der IDRF e.V. alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der IDRF e.V. bekannt werden.
V. Störungen bei der Leistungserbringung
Ist die Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung auf höhere Gewalt, einschließlich Hindernissen, Unfällen oder Störungen, die trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist zur Leistungserbringung angemessen.
Höhere Gewalt umfasst insbesondere Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terrorismus, Staatshandlungen, Epidemien, Streik und Aussperrung, Embargo, Mangel an Transportkapazität sowie Naturereignisse.
Die IDRF e.V. behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aus o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Sicherheitslage am Ort der Leistungserbringung als derart riskant einzustufen ist, dass eine Leistungserbringung nicht zumutbar ist. Bei der Einschätzung der Sicherheitslage sind die Reisehinweise und -warnungen des Auswärtigen Amtes zu berücksichtigen. Die Entscheidung, ob die Sicherheitslage am Ort der Leistungserbringung als unzumutbar für die Leistungserbringung angesehen werden kann, obliegt der IDRF e.V. .
Soweit die IDRF e.V. berechtigt ist, aus o.g. Gründen vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann die IDRF e.V. auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen.
VI. Haftung
6.1. Die IDRF e.V. haftet für Schäden, soweit sie durch die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht werden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der IDRF e.V. zurückzuführen sind.
6.2 Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung oder entgangenen Gewinn u.ä. haftet die IDRF e.V. nicht. Insbesondere wird keine Haftung für solche Schäden übernommen, die auf mangelhafte Durchführung eines Updates, einer Supportanweisung und/oder unzureichende Datensicherung zurückzuführen sind. Hat der Kunde Datensicherungen durchgeführt, so beschränkt sich die Haftung auf den Umfang, in dem die Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
6.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Haftung der IDRF e.V. insgesamt auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme bzw. auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, begrenzt ist.
6.4. Die IDRF e.V. haftet in keinem Fall für solche Schäden, die durch die vertragswidrige Nutzung von Software durch den Kunden entstehen.
6.5. Dem Kunden ist bekannt, dass er im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungsobliegenheit für eine regelmäßige, angemessene Sicherung seiner Daten zu sorgen hat und im Falle eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren, zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen ergreifen muss.
6.6. Die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Verwendung von Software obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Haftung der IDRF e.V. ist in allen Fällen aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.
6.7 Die Verjährungsfrist für vertragliche Schadenersatzansprüche beträgt drei Monate, wenn der Kunde Unternehmer ist.
VII Lehrgänge
7.1 Vertragsabschluss
a) Vertragsabschluss von öffentlichen Lehrgängen
Die Anmeldung zu den Lehrgängen muss über die Anmeldemöglichkeit der IDRF e.V. auf ihrer Internetseite oder schriftlich per E-Mail erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Rechnung. Alle nötigen Informationen zu dem jeweiligen Lehrgang sind auf der Ausschreibung des Lehrgangs zu finden. Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang der Rechnung beim Kunden zustande.
b) Vertragsabschluss von In-House-Lehrgängen
Der Kunde erhält auf Wunsch ein Angebot für den In-House-Lehrgang. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.
7.2 Rechnungstellung und Zahlung
Die Kosten der gebuchten Leistungen werden nach Rechnungstellung durch die IDRF e.V. zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen haben ohne Skontoabzug kosten- und spesenfrei zu erfolgen. Gebühren für Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu übernehmen.
7.3 Stornierungen
a) Stornierung bei öffentlichen Lehrgängen
Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen. Sofern der Kunde am Lehrgang nicht teilnehmen kann, besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
Der Kunde ist zur kostenfreien Stornierung bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn berechtigt. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Gebühr von 30 % der vereinbarten Teilnahmegebühr nebst 100 % gebuchter Zusatzleistungen berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen eines Kunden wird der volle Rechnungsbetrag für die gebuchten Leistungen fällig.
Die IDRF e.V. behält sich vor, Lehrgänge z. B. wegen geringer Teilnehmerzahl bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Bereits an die IDRF e.V: bezahlte Rechnungsbeträge werden nach erfolgter Absage durch die IDRF e.V. umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter bestehen nicht.
Im Falle einer späteren Absage des Lehrgangs in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) beschränkt sich die Haftung der IDRF e.V. auf die Rückerstattung bereits bezahlter Rechnungsbeträge. Weitergehende Ansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter bestehen nicht.
b) Stornierung von In-House-Lehrgängen
Sofern der In-House-Lehrgang in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall, Krankheit des Kursleiters) von der IDRF e.V: abgesagt werden muss, wird zwischen der IDRF e.V. und dem Kunden einvernehmlich ein neuer Termin vereinbart, um den In-House-Lehrgang nachzuholen.
Schadenersatzansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter für den abgesagten In-House-Lehrgang bestehen nicht.
7.4 Leistungen
a) Leistungen im Rahmen öffentlicher Lehrgänge
Grundlage jedes Lehrgangsvertrages ist die im Internet veröffentlichte aktuelle Lehrgangsausschreibung, wobei unumgängliche Abweichungen (z.B. Austausch eines Referenten wegen Krankheit) möglich sind.
b) Leistungen im Rahmen von In-House-Lehrgängen
Der Leistungsumfang für In-House-Lehrgänge ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, wobei unumgängliche Abweichungen (z.B. Austausch eines Referenten wegen Krankheit) möglich sind.
7.5 Rechte an Schulungsunterlagen
Die IDRF e.V. ist Inhaberin der Rechte an den Schulungsunterlagen. Der Kunde ist nicht befugt, Schulungsmaterial ohne vorherige schriftliche Zustimmung der IDRF e.V. zu vervielfältigen oder an Dritte herauszugeben. Ferner ist der Kunde nicht befugt, die Schulungsunterlagen zu digitalisieren oder unter Verwendung elektronischer Systeme zum Download bereitzustellen oder gewerblich zu nutzen.
VIII Mitgliedertagung und Veranstaltungen
8.1 Bei der Anmeldung zu einer IDRF-Tagung gilt eine Stornierungsfrist von spätestens 2 Wochen vor Beginn der Tagung. Es fallen keine Stornierungsgebühren an und die Teilnahmegebühr wird komplett zurückerstattet.
Gleiches gilt für gebuchte Messestände, -pakete oder sonstige Sponsoring Angebote. Erfolgt eine spätere Stornierung können wir Ihnen keine Kosten erstatten.
Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich erfolgen.