23. Januar 2025

Flugsicherungsgebühren hoch, Zuschüsse runter

Können Sie sich noch an den Artikel aus dem Jahr 2022 im IDRF Newsletter zum Thema Anflug- und Abfluggebühren erinnern (Newsletter_Sommer2022_low.pdf, Seite 3ff)?

Anbei ein kurzes Recap:

Der Bund stellt einen Fördertopf bis dato i.H.v. 50 Mio. € pro Jahr für die Flugsicherungsdienste in Deutschland zur Verfügung (siehe FSBV). Jedoch finanziert der Bund nicht die kompletten Flugsicherungskoten und erhebt hierfür anteilig Gebühren (siehe FSAAKV) beim Luftraumnutzer (Piloten, Airlines, etc.).  Jede Flugsicherungsorganisation (AFIS und ATC) stellt somit:

  1. Einen Antrag und gibt die Plankosten für das nächste Jahr an
  2. Eine Prognose über die zu erwartenden Verkehrszahlen und die dadurch eingehenden Gebühren in die Flugsicherungskassen

Auf Basis dieses Antrags werden vierteljährig Vorschüsse vom Bund an die Flugsicherungsorganisationen gezahlt.

Im Nachgang an ein Geschäftsjahr werden anschließend:

  1. Die tatsächlichen Kosten ermittelt
  2. Die tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren ermittelt
  3. Die Differenz vom Bund aus dem Fördertopf ausgeglichen oder Rückzahlungen von der Flugsicherungsorganisation an den Bund gefordert (wenn mehr eingenommen als Kosten verursacht).

Mit Hinblick auf die Berechnung des Gebührensatzes zur Umlage auf die einzelnen Luftraumnutzer verzeichnen wir (leider) eine konstante Steigerung der zu entrichtenden Gebühren. So hat z.B. ein Flugzeug mit einer maximalen Startmasse von 2000kg im Jahr 2021 noch 17,06€ inkl. MwSt pro Landung beisteuern müssen. In 2022 dann 28,55€, in 2023 dann 33,50€, in 2024 dann 35,51€. Für 2025 liegen wir nun bei 49,84€ inkl. MwSt.

Seit 2021 verzeichnet der Gebührenanstieg demnach eine Steigerung von 292%

Werfen wir alle Komponenten in eine Formel entsteht folgende Rechnung:

  1. Kosten für Flugsicherung die der Staat trägt (Fördertopf)
  2. – Kosten für die Flugsicherung die tatsächlich anfallen
  3. / erwartete Flugbewegungen
  4. = Lücke die vom Luftraumnutzer gezahlt werden muss

Fakt ist, der Fördertopf wurde nun aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes von 50Mio € auf 30Mio € gekürzt (Deutschland muss sparen?). Die Kosten der Flugsicherungsorganisationen sind hingegen gestiegen (Energiekosten, Inflation, Lohnkosten, etc.). Die erwarteten Flugbewegungen sind rückläufig (Energiekosten, Rezession der Wirtschaft, etc.) und könnten durch die exzessive Gebührenerhöhung weiter zurückgehen. Es bleibt abzuwarten, ob die erwarteten Gebührenerlöse tatsächlich erzielt werden.

Mit Hinblick auf die Flugsicherungsorganisationen, trifft die vorab nicht angekündigte Kürzung des Fördertopfes und der somit gekürzten Vorschüsse um ca. 40%, die Haushalte dieser nun sehr hart. Wir sprechen hier von Finanzlücken im sechsstelligen Bereich je Flugsicherungsorganisation. Die Wirtschaftspläne 2025 sind lange verabschiedet und genehmigt. Wer die notwendige Liquidität nun nicht kurzfristig aus Reserven bereitstellen kann, hat ein ernstes Problem.

Die veröffentlichten Haushaltszahlen der letzten Jahre bestätigen dass die 50 Mio. € in der Vergangenheit nie abgerufen wurden. 30 Mio. € haben im letzten Jahr gereicht. Deswegen würde die erwartete Budgetkürzung demnach nicht weh tun. Eine Kürzung um ca. 40% ist somit gar nicht notwendig erscheinen, sondern höchsten um den Teil, um die die 30 Mio. durch Tarifabschlüsse und Inflation überschossen werden, was aber möglicherweise schon durch die Erhöhung der Gebühren kompensiert wird.

Die Begründung in den Vorschussbescheiden wäre somit nur schlüssig, wenn für 2025 tatsächlich 50 Mio. von allen Flugsicherungsorganisationen zusammen als Plankosten angemeldet wurden.

  • Die betroffenen Mitglieder der IDRF e.V. haben sich in diesem Zuge dazu entschieden, Widerspruch gegen die versendeten Vorschussbescheide einzulegen und Akteneinsicht gefordert.
  • Allgemein stellen wir das „Gießkannen-Prinzip“ der FSBV massiv in Frage. Derzeit meldet jede Flugsicherungsorganisation nach bestem Wissen und Gewissen Plankosten an. Das hier zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung arbeitet sich so mühselig durch jeden einzelnen Antrag. Amtsseitig erfahren wir durch Personalknappheit exorbitant hohe Bearbeitungszeiten. Für das Jahr 2021 warten einige Flugsicherungsorganisationen noch immer auf die abschließenden Bescheide. Ein Teufelskreis.

Zur Entlastung der Ämter und Beschleunigung der Bearbeitungsdauern fordern wir einen einheitlichen Leistungskatalog in der FSBV, welcher fixe Förderbeträge für Infrastruktur, Personal, etc. bereitstellt. So könne der Flugsicherungsstandort Deutschland auch kostenseitig wieder an Attraktivität gewinnen.



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