Können Sie sich noch an den Artikel aus dem Jahr 2022 im IDRF Newsletter zum Thema Anflug- und Abfluggebühren erinnern (Newsletter_Sommer2022_low.pdf, Seite 3ff)?
Anbei ein kurzes Recap:
Der Bund stellt einen Fördertopf bis dato i.H.v. 50 Mio. € pro Jahr für die Flugsicherungsdienste in Deutschland zur Verfügung (siehe FSBV). Jedoch finanziert der Bund nicht die kompletten Flugsicherungskoten und erhebt hierfür anteilig Gebühren (siehe FSAAKV) beim Luftraumnutzer (Piloten, Airlines, etc.). Jede Flugsicherungsorganisation (AFIS und ATC) stellt somit:
Auf Basis dieses Antrags werden vierteljährig Vorschüsse vom Bund an die Flugsicherungsorganisationen gezahlt.
Im Nachgang an ein Geschäftsjahr werden anschließend:
Mit Hinblick auf die Berechnung des Gebührensatzes zur Umlage auf die einzelnen Luftraumnutzer verzeichnen wir (leider) eine konstante Steigerung der zu entrichtenden Gebühren. So hat z.B. ein Flugzeug mit einer maximalen Startmasse von 2000kg im Jahr 2021 noch 17,06€ inkl. MwSt pro Landung beisteuern müssen. In 2022 dann 28,55€, in 2023 dann 33,50€, in 2024 dann 35,51€. Für 2025 liegen wir nun bei 49,84€ inkl. MwSt.
Seit 2021 verzeichnet der Gebührenanstieg demnach eine Steigerung von 292%
Werfen wir alle Komponenten in eine Formel entsteht folgende Rechnung:
Fakt ist, der Fördertopf wurde nun aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes von 50Mio € auf 30Mio € gekürzt (Deutschland muss sparen?). Die Kosten der Flugsicherungsorganisationen sind hingegen gestiegen (Energiekosten, Inflation, Lohnkosten, etc.). Die erwarteten Flugbewegungen sind rückläufig (Energiekosten, Rezession der Wirtschaft, etc.) und könnten durch die exzessive Gebührenerhöhung weiter zurückgehen. Es bleibt abzuwarten, ob die erwarteten Gebührenerlöse tatsächlich erzielt werden.
Mit Hinblick auf die Flugsicherungsorganisationen, trifft die vorab nicht angekündigte Kürzung des Fördertopfes und der somit gekürzten Vorschüsse um ca. 40%, die Haushalte dieser nun sehr hart. Wir sprechen hier von Finanzlücken im sechsstelligen Bereich je Flugsicherungsorganisation. Die Wirtschaftspläne 2025 sind lange verabschiedet und genehmigt. Wer die notwendige Liquidität nun nicht kurzfristig aus Reserven bereitstellen kann, hat ein ernstes Problem.
Die veröffentlichten Haushaltszahlen der letzten Jahre bestätigen dass die 50 Mio. € in der Vergangenheit nie abgerufen wurden. 30 Mio. € haben im letzten Jahr gereicht. Deswegen würde die erwartete Budgetkürzung demnach nicht weh tun. Eine Kürzung um ca. 40% ist somit gar nicht notwendig erscheinen, sondern höchsten um den Teil, um die die 30 Mio. durch Tarifabschlüsse und Inflation überschossen werden, was aber möglicherweise schon durch die Erhöhung der Gebühren kompensiert wird.
Die Begründung in den Vorschussbescheiden wäre somit nur schlüssig, wenn für 2025 tatsächlich 50 Mio. von allen Flugsicherungsorganisationen zusammen als Plankosten angemeldet wurden.
Zur Entlastung der Ämter und Beschleunigung der Bearbeitungsdauern fordern wir einen einheitlichen Leistungskatalog in der FSBV, welcher fixe Förderbeträge für Infrastruktur, Personal, etc. bereitstellt. So könne der Flugsicherungsstandort Deutschland auch kostenseitig wieder an Attraktivität gewinnen.
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