Mit Einführung des elektronischen Ein- und Ausreisesystem (EES) im Oktober 2024 ist es nicht mehr gestattet, Hilfspolizisten in der Grenzabfertigung einzusetzen. Grund ist die nur durch Beamte der Bundespolizei (BP) zulässige Nachbearbeitung von Kontrollergebnissen, die einen Zugriff auf Datenbanken der Bundespolizei erfordern. Hilfspolizisten sind von der Bundespolizei geschulte und vereidigte Mitarbeiter des Flugplatzbetreibers.
Als Folge hat die BP (Bundespolizei) die betroffenen Flugplätze bundesweit über die beabsichtigte Einstellung der Grenzabfertigung informiert. Ausgenommen sind Flugplätze in Bayern, da dort die Grenzabfertigung über die Landespolizei im Auftrag der BP erfolgt.
Das vollständige Positionspapier können Sie HIER einsehen:
Am 20. und 21. Mai 2026 kehrten wir für unsere Jubiläumstagung an den Ort zurück, an dem alles begann: dem City Airport Mannheim. Wie jedes […]
Liebe Mitglieder, seit Gründung der IDRF befassen wir uns intensiv mit möglichen Konflikten zwischen Planung und Bau von Windenergieanlagen (WEA) und dem Flugbetrieb in Flugplatznähe. […]
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen