Mit Einführung des elektronischen Ein- und Ausreisesystem (EES) im Oktober 2024 ist es nicht mehr gestattet, Hilfspolizisten in der Grenzabfertigung einzusetzen. Grund ist die nur durch Beamte der Bundespolizei (BP) zulässige Nachbearbeitung von Kontrollergebnissen, die einen Zugriff auf Datenbanken der Bundespolizei erfordern. Hilfspolizisten sind von der Bundespolizei geschulte und vereidigte Mitarbeiter des Flugplatzbetreibers.
Als Folge hat die BP (Bundespolizei) die betroffenen Flugplätze bundesweit über die beabsichtigte Einstellung der Grenzabfertigung informiert. Ausgenommen sind Flugplätze in Bayern, da dort die Grenzabfertigung über die Landespolizei im Auftrag der BP erfolgt.
Das vollständige Positionspapier können Sie HIER einsehen:
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