Beschreibung
1-tätige Fortbildung für Luftaufsichtspersonal gem. NFL I-170/01 (Theorie und Praxis)
Die behördlich genehmigte Fortbildung entspricht den Maßgaben der Grundsätze des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über die Einrichtung und Ausstattung von Luftaufsichtsstellen an Flugplätzen vom 10. August 2000 (veröffentlicht in NfL I-170/01).
Der Aufbau der Fortbildung bedingt, dass die Teilnehmer vor Kursbeginn mit den wesentlichen Inhalten vertraut sind. Dazu werden spätestens 2 Wochen vor Fortbildungsbeginn die entsprechenden Unterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt. Der Lehrgang richtet sich an Beauftragte/Sachbearbeiter für Luftaufsicht und erfüllt die Anforderungen gemäß Ziffer 6.2.
Mindestteilnehmerzahl: 4 / Maximal 15
Melden Sie sich bei Interesse gerne unter: daniel.hinkel@idrf.de