14. Juli 2015

IDRF Newsletter – Ausgabe Nr. 1 2015

Hier geht’s zum kompletten IDRF Newsletter, Ausgabe 01 2015

Eindeutige Tendenz bei Europäischer und internationaler Richtlinienentwicklung zu IFR-An-/AbflugverfahrenIm Mai diesen Jahres hat die Ende 2014 eingerichtete Richtlinienarbeitsgruppe der EASA zu „Airspacedesign“ getagt.Mit „Airspacedesign“ werden insbesondere auch Festlegungen zu den Inhalten der Anträge und zur Art und Weise der Genehmigung von IFR-An/Abflugverfahren getroffen. Neben Flugsicherungen können nach den Entwürfen der EASA auch Luftraumnutzer, Flugplätze und sonstige Berechtigte Anträge auf z.B. IFR-Anflugverfahren stellen. Der inhaltliche Rahmen solcher Anträge soll vorgegeben werden, Bedingungen für die Zulassung (ggf. declaration) von Verfahrensplanern aufgestellt und neutrale, fachlich fundierte Behördenstrukturen werden eingefordert. Ein entsprechendes NPA wird zum Herbst erwartet.Vielleicht sind zur nächsten IDRF-Tagung bereits Details zu beraten. In jedem Fall folgt die EASA unserer Empfehlung und begleitet bereits das NPA durch entsprechende Workshops, sowie später sicher auch die Umsetzung, die ab nächstem Jahr vorgesehen ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Es ist erstaunlich mit welcher Klarheit solche Systeme bei der EASA aufgestellt werden, die wir schon lange gerne hätten, aber trotz Gesetz zur Neuordnung der Flugsicherung aus 2009 weiterhin die DFS in diesem Bereich praktisch tun und lassen kann, was sie will. Zuletzt hat beispielsweise Mannheim berichtet, dass selbst wenn die ergänzende Definition der non-instrument-rwy von ICAO Annex 14 greift, vor 2020 von der DFS kein Verfahren auf die 09 entwickelt werden kann.

Neben den uns unterstützenden, technischen Selbstverständlichkeiten hören wir aber bei der Richtlinienentwicklung auch heraus, dass eine Anlasser-bezogene Kostenverantwortung zu erwarten ist. Obschon einzelne Kosten (z.B. Hindernis- und Flugvermessung) bereits heute durch die Flugplätze zu tragen sind, könnten aber durch Verfahrensplanung und „Assessment“ weitere Kosten auf uns zukommen. Wir setzen uns deshalb weiter dafür ein, dass einfache Verfahren auch nur einfache Belege erfordern und damit kostengünstiger werden – ganz gleich wer sie nachher zu bezahlen hat.

Auf jeden Fall wollen wir nicht mehr wie seither jahrelang auf von uns und unseren Nutzern angefragte Flugverfahren warten; egal ob es sich um einen Abflug in Emden nach Norden (über sechs Jahre Wartezeit!) handelt oder ein „straight-in“ auf eine non-instrument-rwy in Westerland, Mannheim oder Mengen (die es immer noch nicht gibt) oder ein „cloudbreak-Verfahren“ an einem VFR-Flugplatz.

 



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