17. Januar 2025

Das neue Jahr fängt gut an. Der Bund streicht § 24 LuftVO, auch bekannt als “14 tonnen-Paragraph”

So wie es ausschaut, fängt dieses Jahr auch gleich mit einer positiven Überraschung an. Zum 01.01.2025 wurde die Aufhebung des § 24 LuftVO beschlossen. Dieser ist nun Geschichte! Umgangssprachlich auch als „14 Tonnen Paragraph“ bekannt, war die Streichung unserer Ansicht nach schon lange überfällig. Der § 24 LuftVO behinderte maßgeblich die Europarechtskonforme Neuordnung der Flugsicherungsdienste. Die nunmehr im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes erfolgte Streichung ist eine fundamentale und sehr hilfreiche Vorschriftenänderung.

 

Was bedeutet das für Sie?

 

Bisher durften Flugzeuge mit einem MTOM > 14.000kg zur gewerblichen Beförderung von Personen oder Fracht innerhalb Deutschlands nur im kontrollierte Luftraum betrieben werden. Oder anders ausgedrückt nur sofern eine Kontrollzone inkl. Flugverkehrskontrolle (ATC) und ein Instrumenten An- und Abflugverfahren vorhanden sind.

 

In Einzelfällen konnte über die Landesluftfahrtbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das war zeitaufwändig, mit Kosten verbunden und unflexibel.

 

Mit dem Wegfall des §24 LuftVO ist der Betrieb zur gewerblichen Beförderung von Personen oder Fracht mit Flugzeugen > 14.000kg MTOM nun ohne weitere Auflagen an sämtlichen Landeplätzen möglich (vorausgesetzt die Tragfähigkeit, Länge und Beschaffenheit Ihrer Landebahn sowie die Flugplatzgenehmigung ist für den Betrieb solcher Flugzeuge ausgelegt)!

 

 

Was können Sie tun?

 

Informieren Sie Ihre Kunden! Vor allem Betreiber aus dem Ausland werden meist nur sehr verzögert auf nationale Änderungen innerhalb Deutschlands aufmerksam. Sie werden für einige Betreiber unter Umständen nun ein anfliegbarer Zielflugplatz, welcher bisher nicht angeboten werden konnte oder nur unter Auflagen (Ausnahmeregelung) verfügbar war.

 

 

Welche Änderungen kann diese Neuerung mit sich bringen?

 

Die Luftraumstruktur und die erforderlichen Dienste an vielen Flugplätzen können seitens des BMDV und der Behörden nun „freier“ durchdacht werden. Es wird zukünftig nach plausiblen Kriterien wie Art und Dichte des Verkehrs, Komplexität des umgebenden Luftraums, Flugplatz-Layouts etc. entschieden welche Dienste eingerichtet und vorgehalten werden müssen. Auch Auswirkungen auf die Luftraumstruktur sind zu erwarten. Die vor 3 Jahren erfolgten Abfragen dazu wird nun Basis für eine anzugehende Neuordnung. Wir hoffen außerdem auf Impulse für eine effizientere und unkompliziertere Flugsicherungslandschaft.



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