Wie im vorangegangenen Artikel „Flugsicherungsgebühren hoch, Zuschüsse runter“ schon eingangs beschrieben, sind die Mittel im aktuell vorläufigen Bundeshaushalt von 50 Mio. € auf ca. 30 Mio. € geschrumpft. Flugsicherungsorganisationen wie die DAS-Standorte (DFS Aviation Services GmbH) als auch die vielen eigenständigen AFIS-Organisationen (z.B. Egelsbach, Kiel, Mengen und Eggenfelden) aber auch eigenständige ATC-Organisationen (EDFM, Mannheim) sind nun von Finanzierungslücken im fünfstelligen Bereich getroffen.
Um diese Haushaltslücken zu mindern, plant die DAS ihre Standorte, nach einer individuellen Absprache mit den jeweiligen Flugplätzen, Abstand von der freiwilligen „Bagatellgrenze“ zu nehmen, welche umgangssprachlich VFR-Verkehr unter zwei Tonnen Abfluggewicht von den Flugsicherungsentgelten gem. FSAAKV befreit.
IDRF, ADV sowie die DAS haben sich hierzu vergangenen Mittwoch zu einem Onlinemeeting zusammengefunden, um einen gemeinsamen Konsens zu finden.
Nach erstem Austausch zu den unmittelbaren Folgen der Nichtanwendung der Bagatellgrenze wurde schnell klar, dass vielmehr am eigentlichen Problem gemeinsam gearbeitet werden muss und die Erhebung von Flugsicherungsentgelten im geringen Bereich nur ein Nebenkriegsschauplatz darstellt.
Folgende Kernaussagen sind hieraus entstanden:
Offen bleibt der nun der weitere kurz- und mittelfristige Umgang mit der Bagatellgrenze zur Erhebung von Flugsicherungsentgelten im niedrigen Bereich. Lt. Mitgliederflugplätzen aus den eigenen Reihen rechne man bei Nichtanwendung der Bagatellgrenze mit Abwanderung der Flugbewegungen und einem dadurch entstehenden Verlust im mittleren vier- bis fünfstelligen Bereich pro Monat.
Die IDRF e.V. appelliert zum Schutz der Luftraumnutzer weiterhin von der Befreiung der Flugsicherungsentgelte im niedrigen Bereich Gebrauch zu machen.
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