7. März 2025

Flugsicherungskosten auf dem Prüfstand

Wie im vorangegangenen Artikel „Flugsicherungsgebühren hoch, Zuschüsse runter“ schon eingangs beschrieben, sind die Mittel im aktuell vorläufigen Bundeshaushalt von 50 Mio. € auf ca. 30 Mio. € geschrumpft. Flugsicherungsorganisationen wie die DAS-Standorte (DFS Aviation Services GmbH) als auch die vielen eigenständigen AFIS-Organisationen (z.B. Egelsbach, Kiel, Mengen und Eggenfelden) aber auch eigenständige ATC-Organisationen (EDFM, Mannheim) sind nun von Finanzierungslücken im fünfstelligen Bereich getroffen.

Um diese Haushaltslücken zu mindern, plant die DAS ihre Standorte, nach einer individuellen Absprache mit den jeweiligen Flugplätzen, Abstand von der freiwilligen „Bagatellgrenze“ zu nehmen, welche umgangssprachlich VFR-Verkehr unter zwei Tonnen Abfluggewicht von den Flugsicherungsentgelten gem. FSAAKV befreit.

IDRF, ADV sowie die DAS haben sich hierzu vergangenen Mittwoch zu einem Onlinemeeting zusammengefunden, um einen gemeinsamen Konsens zu finden.

Nach erstem Austausch zu den unmittelbaren Folgen der Nichtanwendung der Bagatellgrenze wurde schnell klar, dass vielmehr am eigentlichen Problem gemeinsam gearbeitet werden muss und die Erhebung von Flugsicherungsentgelten im geringen Bereich nur ein Nebenkriegsschauplatz darstellt.

Folgende Kernaussagen sind hieraus entstanden:

  • Oberste Priorität hat die Vermeidung des Systemzusammenbruchs in der Abrechnung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) à Unmittelbare Entlastung durch Vereinheitlichung der Kostenstrukturen der Flugsicherungsorganisationen

 

  • Die Übernahme des nicht gebührengedeckten Kostenanteils durch den Staat (FSBV) muss per Ermächtigungsgrundlage im Gesetz  verstetigt und nicht mit jedem Bundeshaushalt neu beschlossen werden. Anderenfalls bricht das System zusammen,  da die betroffenen Flugplätze nicht in der Lage die Deckungslücke dieser hoheitlichen Aufgaabe zu übernehmenà Alle beteiligten Verbände werden hierzu noch während der Regierungsbildung durch Lobbyarbeit auf die zukünftige Regierung hinzuarbeiten.
  • Flugsicherungsorganisationen müssen sich seitens der Kostenstruktur einheitlich und transparent und vor allem tragbar aufstellen à Die IDRF plant hierzu zeitnah einen Workshop, um ein „Schema“ ähnlich eines Leistungskataloges zu erarbeiten, woran sich künftig Flugsicherungsorganisationen in der Abrechnung orientieren können und sollen.

 

Offen bleibt der nun der weitere kurz- und mittelfristige Umgang mit der Bagatellgrenze zur Erhebung von Flugsicherungsentgelten im niedrigen Bereich. Lt. Mitgliederflugplätzen aus den eigenen Reihen rechne man bei Nichtanwendung der Bagatellgrenze mit Abwanderung der Flugbewegungen und einem dadurch entstehenden Verlust im mittleren vier- bis fünfstelligen  Bereich pro Monat.

Die IDRF e.V. appelliert zum Schutz der Luftraumnutzer weiterhin von der Befreiung der Flugsicherungsentgelte im niedrigen Bereich Gebrauch zu machen.



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