Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. sieht erhebliches Konfliktpotential bei Projekt in Walldürn und fordert eine umfangreiche Analyse vor weiteren Planungen
In unmittelbarer Nähe zum Verkehrslandeplatz Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis sollen über 200 Meter hohe Windräder errichtet werden. Die Luftfahrt vor Ort sieht darin ein erhebliches Gefahrenpotential.
Seit geraumer Zeit wird intensiv über das geplante Windkraftzentrum (WKZ) ‘Kornberg/Dreimärker’ berichtet. Mit bis zu 250 Meter Höhe über Flugplatzniveau werden dabei Dimensionen erreicht, die herkömmlichen und vereinfachten Betrachtungsweisen bei der Beurteilung von zulässigen Abständen eines Windrades zum regulären Luftverkehr nicht mehr genügen. „Solange die Hindernisse unter dem Flugweg oder weit genug weg bleiben, ist alles gut“, erläutert Thomas Mayer, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der regionalen Flugplätze e.V. (IDRF), „in der Nähe von startenden oder landenden Flugzeugen sind die Karten aber neu zu mischen“.
Deshalb fordere das Luftverkehrsgesetz eine intensive Befassung mit den Auswirkungen etwaiger Bauvorhaben im Umkreis von zehn Kilometern um einen Flugplatz. Größere Flughäfen verfügen dafür sogar über einen eigenen „Bauschutzbereich“ mit deutlich größeren Ausmaßen. „Da eine Vielzahl von Faktoren wie Qualität und Dichte des Flugbetriebs, Topographie, Art des Hindernisses und davon ausgehende aerodynamische Auswirkungen ein Rolle spielen, ist eine gründliche Analyse unabdingbare Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen,“ mahnt Mayer mit Blick auf die umfassenden und kostenintensiven Planungen zum WKZ Kornberg. „Dass diese fortgesetzt werden, obwohl die Flieger aus Walldürn von Beginn an ihre Bedenken darlegten, Studien finanziert und veranlasst haben, scheint fast schon unbedarft.“ Leider, darauf weist Mayer ausdrücklich hin, hätten viele Sachverständige im Bereich der Aerodynamik mehrere Hüte auf. „Es sind doch genau diese Spezialisten, die auch im Auftrag der WKA-Betreiber die Windräder berechnen, analysieren und dimensionieren“, erläutert er und zieht ein Fazit: „Vorsicht bei der Wahl der Sachverständigen!“
Eines stehe fest: „Der Flugbetrieb an einem Verkehrslandeplatz darf durch so ein Projekt nicht unsicher oder gefährdet werden.“ Bei der Abwägung von Interessen erwartet die IDRF die Berücksichtigung der berechtigten Anliegen der Nutzer der Luftverkehrsinfrastruktur, die im Fall des Verkehrslandeplatzes Walldürn der Allgemeinheit diene. Mayer: „Wir hoffen und wünschen uns, dass im laufenden Verfahren von Seiten der Anlagenbetreiber wie auch der lokalen, regionalen und übergeordneten Politik mit offenen Karten gespielt wird.“